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Diese Richtlinie beschreibt die internen Verfahren des Grand Casino Basel zur Einhaltung der gesetzlichen Geldwäsche- und Identifikationspflichten.

AML/KYC-Richtlinie Grand Casino Basel

  1. Zweck und Geltungsbereich

Das Grand Casino Basel ist verpflichtet, alle geltenden Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten. Diese AML/KYC-Richtlinie legt interne Verfahren, Zuständigkeiten und Dokumentationspflichten fest, um sicherzustellen, dass die angebotenen Dienste nicht für illegale Finanztransaktionen missbraucht werden.

Die Richtlinie gilt für alle Kundenbeziehungen, die über das Grand Casino Basel begründet werden, unabhängig davon, ob diese stationär oder digital erfolgen. Grundlage bilden insbesondere das Schweizer Geldwäschereigesetz (GwG), das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) sowie die Vorgaben der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK).

  1. Regulatorische Grundlage

Das Grand Casino Basel unterliegt der Aufsicht der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK). Die ESBK überwacht die Einhaltung der nationalen Geldwäschereivorschriften im Glücksspielsektor. Die AML/KYC-Verfahren des Grand Casino Basel sind auf die Anforderungen des GwG sowie auf internationale Standards der Financial Action Task Force (FATF) ausgerichtet.

Alle Mitarbeitenden, die mit Kundendaten, Transaktionen oder der Eröffnung von Kundenbeziehungen befasst sind, haben diese Richtlinie einzuhalten. Das Grand Casino Basel benennt eine verantwortliche Compliance-Funktion (Money Laundering Reporting Officer, MLRO), die für Umsetzung, Überwachung und Weiterentwicklung der AML/KYC-Maßnahmen zuständig ist.

3. Kundenidentifikation (Know Your Customer)

3.1 Pflicht zur Identifikation

Vor Begründung einer Kundenbeziehung oder der Zulassung zur Spielteilnahme ist die Identität jeder Person zu prüfen. Die Identifikation erfolgt anhand amtlicher Ausweisdokumente. Folgende Angaben werden erhoben und verifiziert:

  • vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • Wohnsitzadresse
  • Staatsangehörigkeit
  • Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis oder gleichwertiges amtliches Dokument)

Die Verifikation erfolgt durch Vorlage des Originaldokuments oder, im digitalen Bereich, durch anerkannte elektronische Identifikationsverfahren, einschließlich biometrischer Prüfmethoden und KI-gestützter Dokumentenprüfung.

3.2 Altersverifikation

Die Teilnahme an Glücksspielen ist ausschließlich volljährigen Personen gestattet. Im Rahmen des KYC-Prozesses wird das Alter jeder Person überprüft. Personen, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter nicht nachweisen können, wird der Zugang verweigert.

3.3 Risikobasierte Einstufung

Kunden werden nach einem risikobasierten Ansatz in Kategorien eingeteilt:

  • Niedriges Risiko: Standardkunden mit geringen Transaktionsvolumen aus bekannten Jurisdiktionen - Standardprüfung (Customer Due Diligence, CDD)
  • Mittleres Risiko: Kunden mit erhöhtem Transaktionsvolumen oder ungewöhnlichen Mustern - verstärkte Überwachung
  • Hohes Risiko: politisch exponierte Personen (PEPs), Kunden aus Hochrisikojurisdiktionen, VIP-Spieler oder Kunden mit auffälligem Verhalten - erweiterte Sorgfaltspflicht (Enhanced Due Diligence, EDD)
  1. Erweiterte Sorgfaltspflicht (Enhanced Due Diligence)

Für Kunden mit erhöhtem Risikoprofil wird eine erweiterte Sorgfaltspflicht angewendet. Dies betrifft insbesondere:

  • politisch exponierte Personen (PEPs) und deren nahestehende Personen
  • Kunden aus Jurisdiktionen, die von der FATF als Hochrisiko- oder nicht kooperative Länder eingestuft werden
  • Kunden mit ungewöhnlich hohem Einsatz- oder Einzahlungsvolumen (High Roller)

Im Rahmen der erweiterten Sorgfaltspflicht werden zusätzliche Informationen erhoben, insbesondere:

  • Nachweis der Herkunft der eingesetzten Mittel (Source of Funds, SoF)
  • Nachweis der Vermögensherkunft (Source of Wealth, SoW)
  • ergänzende Dokumente wie Kontoauszüge, Steuerbescheide oder Nachweise über Unternehmensbeteiligungen
  1. Laufende Überwachung

Alle Kundenbeziehungen und Transaktionen unterliegen einer laufenden Überwachung. Ziel ist die frühzeitige Erkennung von Mustern, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten könnten. Dazu gehören insbesondere:

  • Zerlegung größerer Beträge in kleinere Transaktionen (Smurfing)
  • vorsätzliche Verlustspiele zur Verschleierung von Geldflüssen (Chip-Dumping)
  • ungewöhnliche Häufigkeit oder Höhe von Ein- und Auszahlungen ohne erkennbaren wirtschaftlichen Hintergrund

Kundendaten und Risikoprofile werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert, um Veränderungen im Verhalten oder in der Risikolage zu erfassen.

  1. Sanktionsscreening und Watchlist-Abgleich

Kunden und Transaktionen werden gegen relevante Sanktionslisten abgeglichen. Dies umfasst insbesondere:

  • Sanktionslisten der Europäischen Union (EU)
  • Sanktionslisten der Vereinten Nationen (UN)
  • Listen des Office of Foreign Assets Control (OFAC)
  • nationale und internationale Watchlists sowie Adverse-Media-Datenbanken

Personen, die auf diesen Listen geführt werden, erhalten keinen Zugang zu den Diensten des Grand Casino Basel. Bestehende Kundenbeziehungen werden bei einem positiven Treffer unverzüglich überprüft und gegebenenfalls beendet.

  1. Meldepflichten

Liegen Anhaltspunkte für verdächtige Aktivitäten vor, ist das Grand Casino Basel verpflichtet, eine Verdachtsmeldung (Suspicious Activity Report, SAR) an die zuständigen Schweizer Behörden zu erstatten. Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob eine Transaktion abgeschlossen wurde oder nicht.

Mitarbeitende sind verpflichtet, verdächtige Aktivitäten unverzüglich an den MLRO zu melden. Eine Unterrichtung der betroffenen Person über eine erfolgte oder beabsichtigte Meldung ist untersagt (Tipping-off-Verbot).

  1. Aufbewahrung von Unterlagen

Alle KYC-Unterlagen, Transaktionsdaten und Compliance-Dokumentationen werden für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende der Kundenbeziehung oder dem Abschluss der jeweiligen Transaktion. Die Daten werden sicher gespeichert und sind ausschließlich autorisierten Personen zugänglich.

  1. Datenschutz

Die im Rahmen der KYC-Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Identifikation, Risikoprüfung und Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten verarbeitet. Das Grand Casino Basel informiert Kunden über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung. Kunden haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und, soweit gesetzlich zulässig, Löschung ihrer Daten.

  1. Schulung und interne Kontrolle

Alle relevanten Mitarbeitenden erhalten regelmäßige Schulungen zu AML- und KYC-Anforderungen. Die Wirksamkeit der implementierten Maßnahmen wird durch interne Compliance-Reviews und unabhängige Prüfungen regelmäßig bewertet. Festgestellte Mängel werden dokumentiert und behoben.

  1. Änderungen dieser Richtlinie

Das Grand Casino Basel behält sich das Recht vor, diese AML/KYC-Richtlinie jederzeit anzupassen, sofern gesetzliche Änderungen, neue regulatorische Vorgaben der ESBK oder veränderte Risikolagen dies erfordern. Wesentliche Änderungen werden den Kunden in geeigneter Form mitgeteilt.