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Dieses Dokument beschreibt die gesetzlichen Anforderungen an die Identitätsprüfung beim Zutritt zum Grand Casino Basel.

Grand Casino Basel - Identitätsprüfung und Zutrittsregeln

1. Geltungsbereich

Dieses Dokument beschreibt die Anforderungen an die Identitätsprüfung beim Zutritt zum Grand Casino Basel, Flughafenstrasse 225, 4056 Basel, Schweiz. Die nachfolgenden Regelungen gelten für alle Personen, die das Casinogelände betreten möchten, unabhängig vom Zweck des Besuchs.

Die Identitätsprüfung am Eingang ist eine gesetzliche Pflicht für Spielbanken in der Schweiz. Das Grand Casino Basel ist verpflichtet, die Identität jeder Person vor dem Einlass zu kontrollieren und das Mindestalter zu überprüfen.

2. Mindestalter

Der Zutritt zum Grand Casino Basel ist ausschliesslich Personen ab 18 Jahren gestattet. Personen, die das Mindestalter nicht nachweisen können oder deren Alter zweifelhaft erscheint, wird der Einlass verweigert. Diese Regelung gilt ohne Ausnahme und ist nicht verhandelbar.

3. Ausweispflicht

3.1 Grundsatz

Jede Person, die das Grand Casino Basel betreten möchte, ist verpflichtet, beim Einlass ein gültiges amtliches Ausweisdokument im Original vorzulegen. Kopien, Fotos oder digitale Abbildungen von Ausweisdokumenten werden nicht akzeptiert. Das Dokument muss zum Zeitpunkt des Besuchs gültig sein.

3.2 Akzeptierte Ausweisdokumente

Folgende Dokumente werden als Identitätsnachweis beim Einlass anerkannt:

  • Reisepass
    • alle Nationalitäten, muss gültig sein
  • Identitätskarte
    • alle Nationalitäten, muss gültig sein
  • Ausländerausweis
    • nur Kategorien A, B, C, G, L; nicht akzeptiert werden Ausweise der Kategorien F, N und S
  • Führerausweis
    • Schweizer Führerausweis im Scheckkartenformat

3.3 Nicht akzeptierte Dokumente

Ausländerausweise der Kategorien F, N und S werden beim Einlass nicht anerkannt. Abgelaufene Dokumente, Dokumente mit unleserlichen Angaben sowie Dokumente, die offensichtlich verändert wurden, werden ebenfalls nicht akzeptiert.

4. Durchführung der Identitätsprüfung

Die Identitätsprüfung erfolgt am Eingang des Grand Casino Basel durch das zuständige Personal. Dieses ist berechtigt, das vorgelegte Dokument zu prüfen und bei Zweifeln an der Echtheit oder Gültigkeit den Einlass zu verweigern.

Die Prüfung umfasst insbesondere:

  • Feststellung der Identität anhand des vorgelegten Originaldokuments
  • Überprüfung des Mindestalters
  • Überprüfung der Gültigkeit des Dokuments
  • Überprüfung der Dokumentenkategorie bei Ausländerausweisen

Das Personal ist nicht verpflichtet, die Gründe für eine Einlassverweigerung im Einzelnen zu erläutern.

5. Verweigerung des Einlasses

Das Grand Casino Basel behält sich das Recht vor, Personen den Einlass zu verweigern, wenn:

  • kein gültiges Ausweisdokument im Original vorgelegt wird
  • das Mindestalter von 18 Jahren nicht nachgewiesen werden kann
  • der vorgelegte Ausweis nicht zu den akzeptierten Dokumententypen gehört
  • das Dokument abgelaufen, unleserlich oder offensichtlich manipuliert ist
  • sonstige gesetzliche oder hausrechtliche Gründe vorliegen

Eine Einlassverweigerung begründet keinen Anspruch auf Entschädigung oder Erklärung.

6. Rechtliche Grundlage

Die Pflicht zur Identitätsprüfung vor dem Einlass in Schweizer Spielbanken ergibt sich aus den einschlägigen Bestimmungen des Schweizer Spielbankenrechts. Die zuständige Aufsichtsbehörde für Spielbanken in der Schweiz ist die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK). Das Grand Casino Basel handelt in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben.

7. Datenschutz im Zusammenhang mit der Identitätsprüfung

Im Rahmen der Einlasskontrolle werden personenbezogene Daten der Besucher verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschliesslich zum Zweck der Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Daten werden nicht über das gesetzlich erforderliche Mass hinaus gespeichert oder an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.

Für Fragen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Identitätsprüfung kann das Grand Casino Basel direkt kontaktiert werden.

8. Geltung bei Veranstaltungen

Die Zutrittsregeln und die Ausweispflicht gelten gleichermassen für reguläre Casinobesuche sowie für alle Veranstaltungen und Turniere, die im Grand Casino Basel stattfinden. Auch bei Sonderveranstaltungen ist das Vorlegen eines gültigen Ausweisdokuments im Original zwingend erforderlich.

9. Kontakt

Bei Fragen zu den Zutrittsvoraussetzungen und der Identitätsprüfung steht das Grand Casino Basel unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

  • Adresse: Flughafenstrasse 225, 4056 Basel, Schweiz
  • Telefon: +41 (0)61 327 20 20
  • E-Mail: [email protected]
  • Website: grandcasinobasel.com